DATEV-Importmeldung
REW02827 und REW02828 beim DATEV-Import
Worum es hier geht
Diese Seite sammelt, was zu den Meldungen REW02827 und REW02828 belegt ist. Aufgeführt sind ausschließlich dokumentierte Fälle; wo eine Angabe nicht belegt ist, fehlt sie hier, statt ersetzt zu werden. Beide Meldungen werden getrennt geführt: Was für die eine belegt ist, gilt nicht ohne Weiteres für die andere.
REW02827 beim DATEV-Import
DATEV beschreibt zu dieser Meldung ein Leistungsdatum, das nicht in der Periode des Buchungsstapels liegt. Der Wortlaut auf Ihrem Bildschirm kann davon abweichen.
REW02827: In der Datei erkennbar
In mindestens einer Buchungszeile liegt das Leistungsdatum in einem anderen Kalendermonat als dem, den das Feld „Datum bis“ im Dateikopf angibt. Über dieses Feld wird die Periode bestimmt, der die Buchungssätze zugeordnet werden. Dieser Fall ist im Zusammenhang mit der Meldung REW02827 dokumentiert.
Was Sie prüfen können
- Vergleichen Sie im Kopf Ihrer Datei das Feld „Datum bis“ mit den Leistungsdaten der unten genannten Zeilen.
- Klären Sie, welche der beiden Angaben nicht passt: das Leistungsdatum der Buchung oder der Zeitraum des Stapels.
- Erzeugen Sie die Datei im Vorsystem mit der richtigen Angabe neu. Importlotse verändert Ihre Datei nicht.
Quellen
- DATEV Hilfe-Center, Dok. 1027399; Ratgeber Dok.-Nr. 9211426 (Leistungsdatum- und Periodenlogik) — belegt: Zusammenhang zwischen Leistungsdatum und Periode des Buchungsstapels; REW02827 als verifiziertes Fehlerbild zu dieser Mechanik (geprüft 05.09.2026)
- DATEV-Community (2020), Antwort der DATEV eG im Thread „ASCII-Import mit Leistungsdatum – Auswahl der passenden Leistungsperiode“ — belegt: Liegen Belegdatum und Leistungsdatum in unterschiedlichen Monaten, muss der Buchungssatz im Stapel für den Monat des Leistungsdatums stehen. Beim Import ist die Zuordnung nicht möglich; der Buchungssatz wird mit Hinweis importiert und ist danach manuell zuzuordnen. Im selben Thread ist die Meldung REW02827 als Hinweismeldung wiedergegeben (geprüft 07.09.2026)
- DATEV-Community (2021), Antwort der DATEV eG im Thread „Buchhaltung von Mandanten importieren, welcher mit Leistungsdatum bucht“ — belegt: Für den Datenaustausch im DATEV-Format oder ASCII-Format muss der Buchungssatz im Stapel für den Monat des Leistungsdatums stehen; andernfalls kommen beim Import Hinweismeldungen mit REW02827 / REW02828, und die Leistungsperiode ist nach dem Import manuell je Buchungssatz zuzuordnen (geprüft 07.09.2026)
- Quellenprüfung des Importlotse-Regelwerks zu V1-12 (Regelmatrix-Audit) — belegt: Die zugrunde liegende Prüfung vergleicht das Tagesintervall „Datum von“ bis „Datum bis“ und ist damit weiter gefasst als die hier beschriebene Konstellation (geprüft 07.09.2026)
Datei auf REW02827 prüfen
Importlotse prüft Ihre EXTF-/DTVF-Datei auf Merkmale, die zu dieser Meldung passen, und sagt Ihnen, wenn die geprüften Merkmale sie nicht erklären.
Läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Buchungsdaten werden nicht hochgeladen.
REW02828 beim DATEV-Import
Zu REW02828 allein liegt weder ein Wortlaut noch eine eigene Bedingung vor. Importlotse führt für diese Meldung deshalb keine Ursache, die sich an Ihrer Datei prüfen ließe — auch nicht die von REW02827. Dass beide Meldungen in derselben Lage genannt werden, sagt noch nicht, welche von beiden wovon kommt.
REW02828: Was in einer dokumentierten Antwort belegt ist
Eine Antwort der DATEV eG in der Community nennt REW02827 und REW02828 gemeinsam als Hinweismeldungen, die beim Import kommen, wenn ein Buchungssatz nicht im Stapel für den Monat des Leistungsdatums steht. Der Buchungssatz wird dabei importiert; die Leistungsperiode ist danach manuell je Buchungssatz zuzuordnen.
Aus dieser gemeinsamen Nennung lässt sich nicht ableiten, welche der beiden Meldungen wodurch entsteht. Deshalb prüft Importlotse Ihre Datei für REW02828 auf nichts Bestimmtes — es wäre eine Annahme.
Quellen und Nachweis
- DATEV-Community (2021), Antwort der DATEV eG im Thread „Buchhaltung von Mandanten importieren, welcher mit Leistungsdatum bucht“ — belegt: Für den Datenaustausch im DATEV-Format oder ASCII-Format muss der Buchungssatz im Stapel für den Monat des Leistungsdatums stehen; andernfalls kommen beim Import Hinweismeldungen mit REW02827 / REW02828 (geprüft 07.09.2026)
REW02828: Weitere Schritte
- Halten Sie fest, welche Zeilen oder Felder DATEV beanstandet. Ohne diese Angabe lässt sich die Meldung von außen nicht eingrenzen.
- Sehen Sie sich die Befunde zu Ihrer Datei an: Sie benennen unabhängig von dieser Meldung, was an der Datei auffällt.
Datei auf REW02828 prüfen
Zu dieser Meldung prüft Importlotse nichts Bestimmtes. Ihre EXTF-/DTVF-Datei wird aber ganz normal auf die übrigen Merkmale geprüft — das kann eine andere Spur ergeben.
Läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Buchungsdaten werden nicht hochgeladen.
Hinweis
Diese Diagnose ersetzt weder das DATEV-Prüfprogramm noch die fachliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.
Stand der Angaben auf dieser Seite: 07.09.2026.