Importlotse

DATEV-Importmeldung

REW01154 beim DATEV-Import

Worum es hier geht

Diese Seite sammelt, was zur Meldung REW01154 belegt ist. Aufgeführt sind ausschließlich dokumentierte Fälle; wo eine Angabe nicht belegt ist, fehlt sie hier, statt ersetzt zu werden.

Was Sie sehen

Der Hinweis lautet nach Angabe der DATEV eG: „Das Feld ‚Belegfeld 1‘ enthält ungültige Zeichen. Diese werden durch %-Zeichen ersetzt.“ Er erscheint im Importprotokoll.

In der Datei erkennbar

In mindestens einer Buchungszeile enthält Belegfeld 1 ein Zeichen, das nicht zum dokumentierten Vorrat gehört. Zulässig sind dort Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben sowie die Sonderzeichen $ & % * + - /. Genau diese Konstellation benennt die Meldung REW01154.

Was Sie prüfen können

  1. Sehen Sie sich die unten genannten Zeilen an: Dort steht, welches Zeichen in Belegfeld 1 nicht zum Vorrat gehört.
  2. Prüfen Sie im Vorsystem, wie die Belegnummern gebildet werden, und vermeiden Sie dort die genannten Zeichen.
  3. Erzeugen Sie die Datei im Vorsystem neu, statt sie von Hand zu ändern. Importlotse verändert Ihre Datei nicht.
  4. Vergleichen Sie nach dem Import, was in Belegfeld 1 tatsächlich angekommen ist — im dokumentierten Praxisfall unten wich das vom beschriebenen Verhalten ab.

Quellen

Datei auf REW01154 prüfen

Importlotse prüft Ihre EXTF-/DTVF-Datei auf Merkmale, die zu dieser Meldung passen, und sagt Ihnen, wenn die geprüften Merkmale sie nicht erklären.

Datei kostenlos prüfen

Läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Buchungsdaten werden nicht hochgeladen.

Ein dokumentierter Fall, in dem es anders ausging

In einem Fall aus dem Jahr 2026 stand im Vorsystem die Belegnummer „RA 65“ — mit einem Leerzeichen. Nach dem beschriebenen Verhalten wäre daraus „RA%65“ geworden, mit einem Hinweis im Importprotokoll. Angekommen ist im Belegfeld 1 stattdessen nur „65“, und im Importprotokoll stand dazu nichts.

Der Anwender hat auf diesen Unterschied ausdrücklich hingewiesen; die Frage wurde in der Diskussion an den DATEV-Service weitergegeben und dort nicht öffentlich beantwortet. Es ist also offen, warum die beiden Fälle auseinandergehen — der Fall unterschied sich unter anderem im Weg, auf dem die Daten übertragen wurden.

Für Sie heißt das: Prüfen Sie nach dem Import, was in Belegfeld 1 tatsächlich steht. Eine Beobachtung aus einem Einzelfall ist keine allgemeine Aussage über die Meldung.

Quellen und Nachweis
  • DATEV-Community (2026), Thread „Buchungsdatenservice – Import – Schnittstelle Lexware – Belegfeld 1“, Beiträge des Fragestellers — belegt: Aus „RA 65“ wurde im Belegfeld 1 nur „65“, ohne Hinweis im Importprotokoll; die Abweichung blieb in der Diskussion ungeklärt (geprüft 07.09.2026)

Hinweis

Diese Diagnose ersetzt weder das DATEV-Prüfprogramm noch die fachliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.

Stand der Angaben auf dieser Seite: 07.09.2026.