Importlotse

DATEV-Importmeldung

REW00222 und REW00223 beim DATEV-Import

Worum es hier geht

Diese Seite sammelt, was zu den Meldungen REW00222 und REW00223 belegt ist. Aufgeführt sind ausschließlich dokumentierte Fälle; wo eine Angabe nicht belegt ist, fehlt sie hier, statt ersetzt zu werden. Beide Meldungen werden getrennt geführt: Was für die eine belegt ist, gilt nicht ohne Weiteres für die andere.

REW00222 beim DATEV-Import

Im Importprotokoll steht: „Es ist kein Konto eingegeben oder die eingegebene Kontonummer ist ungültig. Korrigieren Sie die Eingabe."

REW00222: In der Datei erkennbar

In mindestens einer Buchungszeile ist das Feld „Konto" leer. Laut DATEV gehören Konto und Gegenkonto zu den Muss-Feldern einer Buchungszeile: Sie müssen gefüllt sein, damit ein Buchungssatz verarbeitet werden kann. Genau diesen Fall führt DATEV als Ursache zu dieser Meldung auf.

Was Sie prüfen können

  1. Sehen Sie sich die unten genannten Zeilen an: Dort fehlt im Feld „Konto" der Wert.
  2. Klären Sie im Vorsystem, welches Konto für diese Geschäftsvorfälle vorgesehen ist, und lassen Sie die Datei neu erzeugen.
  3. Wenn Sie die Datei bereits importiert haben: DATEV beschreibt, wie sich die betroffenen Buchungssätze im Rechnungswesen nachtragen lassen — siehe das unten genannte Dokument.

Quellen

Die Meldung nennt einen zweiten Fall — den prüft Importlotse nicht

Der Meldungstext nennt zwei Möglichkeiten: Es ist kein Konto eingegeben — oder die eingegebene Kontonummer ist ungültig. Was DATEV mit „ungültig" genau meint, steht in dem Dokument zu dieser Meldung nicht. Importlotse prüft deshalb ausschließlich den ersten Fall: ob das Feld leer ist.

Für Sie heißt das: Findet Importlotse kein leeres Konto, ist die Meldung damit nicht erklärt. Der zweite Fall bleibt möglich, und welches Konto in Ihrem Zielbestand zulässig ist, steht ohnehin nicht in Ihrer Datei.

Quellen und Nachweis
  • DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1045608, Abschnitte 1 und 2 — belegt: Der Meldungstext nennt beide Fälle; der Ursachenabschnitt erklärt ausschließlich die Muss-Feld-Eigenschaft. Eine Definition von „ungültig“ enthält das Dokument nicht (geprüft 07.09.2026)

Ein dokumentierter Praxisfall

In einem Fall aus der DATEV-Community trat die Meldung beim Import aus einer Ladenkasse auf. Der Fragesteller vermutete zunächst einen Zusammenhang mit einem Serverumzug, weil dieselben Daten auf dem alten Server fehlerfrei liefen. Eine Antwort im Thread widersprach dem: In zwei konkreten Zeilen der importierten Datei fehle die Angabe des Kontos beziehungsweise sei ein nicht zulässiges Konto übergeben worden.

Empfohlen wurde dort, die fehlerhaften Buchungen mit zu verarbeiten und anschließend im Rechnungswesen zu berichtigen — dasselbe Vorgehen, das auch DATEV beschreibt. Das ist eine Beobachtung aus einem Einzelfall und keine Aussage der DATEV.

Quellen und Nachweis
  • DATEV-Community (2019): Thread „Fehlermeldung REW00222“ — belegt: Meldung beim Import aus einer Ladenkasse; eine Antwort im Thread nennt zwei konkrete Zeilennummern der Importdatei, in denen die Angabe des Kontos fehle oder ein nicht zulässiges Konto übergeben worden sei, und empfiehlt, die fehlerhaften Buchungen mitzuverarbeiten und danach zu berichtigen. Die Beteiligten tragen kein Mitarbeiterkennzeichen der DATEV. NICHT belegt: dass das Importprotokoll Zeilennummern nennt (geprüft 07.09.2026)

Was DATEV zum Nachtragen beschreibt — für beide Meldungen

Dieser Abschnitt gilt für REW00222 und REW00223 gleichermaßen: DATEV beschreibt beide Meldungen in einem Dokument und nennt dafür dasselbe Vorgehen.

Der Import wird dabei nicht abgebrochen. Der Stapel wird angelegt und als Stapel mit fehlerhaften Buchungssätzen gekennzeichnet. Wer ihn öffnet, kann die unvollständigen Buchungssätze in die Buchungszeile übernehmen und Konto oder Gegenkonto dort erfassen. Für viele Sätze mit demselben Konto nennt DATEV die Funktion „Buchungen bereichsweise ändern", bei der als Suchkriterium Konto oder Gegenkonto und als Suchwert „leer" eingestellt wird.

Das ist der Weg nach dem Import. Vorher ist der bessere Weg, die Datei im Vorsystem vollständig zu erzeugen — dann entsteht die Meldung gar nicht erst.

Quellen und Nachweis
  • DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1045608, Abschnitt 3 „Abhilfe“ — belegt: Der Import wird übernommen; Stapel mit fehlerhaften Buchungssätzen sind gekennzeichnet; die Sätze werden über Doppelklick in die Buchungszeile übernommen und Konto oder Gegenkonto dort erfasst. Für mehrere Sätze: „Buchungen bereichsweise ändern“ mit Suchkriterium Konto oder Gegenkonto, Suchen nach: leer (geprüft 07.09.2026)

Datei auf REW00222 prüfen

Importlotse prüft Ihre EXTF-/DTVF-Datei auf Merkmale, die zu dieser Meldung passen, und sagt Ihnen, wenn die geprüften Merkmale sie nicht erklären.

Datei kostenlos prüfen

Läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Buchungsdaten werden nicht hochgeladen.

REW00223 beim DATEV-Import

Im Importprotokoll steht: „Es ist kein Gegenkonto eingegeben oder die eingegebene Gegenkontonummer ist ungültig. Korrigieren Sie die Eingabe."

REW00223: In der Datei erkennbar

In mindestens einer Buchungszeile ist das Feld „Gegenkonto" leer. Laut DATEV gehören Konto und Gegenkonto zu den Muss-Feldern einer Buchungszeile: Sie müssen gefüllt sein, damit ein Buchungssatz verarbeitet werden kann. Genau diesen Fall führt DATEV als Ursache zu dieser Meldung auf.

Was Sie prüfen können

  1. Sehen Sie sich die unten genannten Zeilen an: Dort fehlt im Feld „Gegenkonto" der Wert.
  2. Klären Sie im Vorsystem, welches Gegenkonto für diese Geschäftsvorfälle vorgesehen ist, und lassen Sie die Datei neu erzeugen.
  3. Wenn Sie die Datei bereits importiert haben: DATEV beschreibt, wie sich die betroffenen Buchungssätze im Rechnungswesen nachtragen lassen — siehe das unten genannte Dokument.

Quellen

Die Meldung nennt einen zweiten Fall — den prüft Importlotse nicht

Der Meldungstext nennt zwei Möglichkeiten: Es ist kein Gegenkonto eingegeben — oder die eingegebene Gegenkontonummer ist ungültig. Was DATEV mit „ungültig" genau meint, steht in dem Dokument zu dieser Meldung nicht. Importlotse prüft deshalb ausschließlich den ersten Fall: ob das Feld leer ist.

Für Sie heißt das: Findet Importlotse kein leeres Gegenkonto, ist die Meldung damit nicht erklärt. Der zweite Fall bleibt möglich, und welches Konto in Ihrem Zielbestand zulässig ist, steht ohnehin nicht in Ihrer Datei.

Quellen und Nachweis
  • DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1045608, Abschnitte 1 und 2 — belegt: Der Meldungstext nennt beide Fälle; der Ursachenabschnitt erklärt ausschließlich die Muss-Feld-Eigenschaft. Eine Definition von „ungültig“ enthält das Dokument nicht (geprüft 07.09.2026)

Datei auf REW00223 prüfen

Importlotse prüft Ihre EXTF-/DTVF-Datei auf Merkmale, die zu dieser Meldung passen, und sagt Ihnen, wenn die geprüften Merkmale sie nicht erklären.

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Hinweis

Diese Diagnose ersetzt weder das DATEV-Prüfprogramm noch die fachliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.

Stand der Angaben auf dieser Seite: 07.09.2026.